Wohnung suchen!

GESCHÄFTSZEITEN

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Mo. bis Do.

Antrag auf Kostenerstattung der Kohlendioxidkosten

Am 1. Januar des vergangenen Jahres ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Kosten für Kohlendioxidemissionen in vermieteten Wohngebäuden gerecht zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen, entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes. Das gilt auch für die rund 7.000 Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft Südharz (WBG).

“Die Aufteilung erfolgt gemäß der energetischen Qualität des Wohngebäudes. Je besser diese ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters, da dann das Heizverhalten des einzelnen Mieters einen größeren Einfluss auf die Menge des ausgestoßenen Kohlendioxids hat”, so der Vorstand der Genossenschaft. Für alle Wohnungen mit einer zentralen Heizstation erfolgt die Aufteilung automatisch im Rahmen der Heizkostenabrechnung des Jahres 2023 - nicht aber für die rund 1.000 WBG-Wohnungen, die über eine Gasetagenheizung verfügen. Diese Genossenschaftsmitglieder sind für die Berechnung der Aufteilung selbst verantwortlich, da sie einen eigenen Versorgungsvertrag mit einem Gaslieferanten haben. Wenn sie die anteiligen Vermieterkosten geltend machen wollen, müssen sie dies somit der WBG Südharz, innerhalb von einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung ihres jeweiligen Versorgers, in Rechnung stellen.

Um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder umfassend über ihren Erstattungsanspruch informiert sind, erhielten alle unsere Mitglieder, die im Jahr 2023 eine Wohnung mit Gasetagenheizung bei uns bewohnt haben (auch jene, die mittlerweile umgezogen sind) ein Anschreiben mit einem Formular zur Beantragung der Kostenerstattung - getreu dem WBG-Motto „Wohnen mit Service“.

„Das Formular kann von den Mietern ausgefüllt und ergänzt um eine Kopie der Heizkostenabrechnung eingereicht werden”, erläutert der Vorstand diese zusätzliche Serviceleistung.

Als Unterstützung wird das Online-Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz empfohlen, für das die jeweilige Heizkostenabrechnung 2023 und die Wohnfläche der betreffenden Wohnung benötigt werden. „Gerade unsere älteren Genossenschaftsmitglieder waren sehr dankbar für den Hinweis, da es vielen gar nicht bewusst war, dass es diese Möglichkeit gibt.“ berichtet der Vorstand der WBG Südharz.

 

Zurück