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Glasfaser bei unserer WBG Südharz
Innerhalb der Strategie “WBG-TV 2030” der Wohnungsbaugenossenschaft (WBG Südharz) sollen möglichst alle WBG-Wohnungen die Voraussetzungen für den Empfang eines Internetsignals mittels Glasfaser (FTTH) erhalten.
Wie der Vorstand der Genossenschaft mitteilt, haben bei einem aktuellen Ausbaustand von rund 90 Prozent der WBG-Mitglieder damit ein hochmodernes Angebot mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Besonders hervorheben möchten die WBG-Vorstände Steffen Loup und Sven Dörmann den von der Genossenschaft angebotenen exklusiven Wechselservice. Die Objektmanagerinnen und Objektmanager der WBG bzw. die Mitarbeiter ihres Partnerunternehmens kümmern sich hierbei um die Kündigung des jeweils bestehenden Internet-Vertrages. Bis zum Auslaufen des bisherigen Vertrages entstehen den Mietern durch die Nutzung des neuen günstigen WBG-Energie-Internet-Tarifes, ohne Mindestvertragslaufzeit, auch keine zusätzlichen Kosten.
“Damit unterscheiden wir uns deutlich von anderen Anbietern. Außerdem haben wir auch den Support direkt vor Ort. Bei telefonischen Nachfragen landen unsere Mitglieder nicht in einem Call-Center womöglich im Ausland”, so Sven Dörmann. Den Wechselservice haben bereits schon viele WBG-Mitglieder genutzt.
In diesem Zusammenhang weist der Vorstand der Genossenschaft nochmals darauf hin, dass für die Umstellung der TV-Versorgung nach dem 1. Juli dieses Jahres keinerlei zusätzliche Verträge mit einem Drittanbieter notwendig sind. Die bisherige Lieferung des Fernsehsignals ist für alle Mitglieder der WBG Südharz seitdem kostenlos. Dieses wird somit in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 auch nur bis zum 30.06.2024 abgerechnet. Für die meisten WBG-Mitglieder in Bleicherode gilt diese Regelung sogar schon seit dem Jahr 2022.
Leider kam es in den letzten Monaten verstärkt zu Haustürgeschäften in der Nordhäuser Region. Oft sind leider ältere Menschen von der Anbahnung solcher Geschäftspraktiken betroffen. “Wir bitten unsere Mitglieder dringlichst, keine Verträge an der Haus- oder Wohnungstür zu unterschreiben”, so die Vorstände der Genossenschaft. Sollte es zu derartigen Kontaktaufnahmen kommen, kann gern vorsorglich der zuständige Objektmanager darüber informiert werden.