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Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungs­schein?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die dem Mieter erlaubt, eine staatlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Der Bezug geförderter Wohnungen ist einkommensabhängig und die Wohnfläche steht in Abhängigkeit zur Personenanzahl.

Ansprechpartner zur Beantragung des WBS

Landratsamt Nordhausen
Wohnungsbauförderung
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Frau Bierau
Tel. 03631/9115160
Fax: 03631/9111119
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@lrandh.thueringen.de

Der Wohnberechtigungsschein gilt 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Für einen WBS werden vom Antragsteller 10 Euro Gebühren erhoben.