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Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungs­schein?

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Der Bezug geförderter Wohnungen ist Einkommensabhängig und die Wohnfläche steht in Abhängigkeit zur Personenanzahl.

Ansprechpartner zur Beantragung des WBS

Landratsamt Nordhausen
Wohnungsbauförderung
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Frau Mock (Zimmer 409)
Tel. 03631/911452
Fax: 03631/911423

Der Wohnberechtigungsschein gilt 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Für einen WBS werden vom Antragsteller 10 Euro Gebühren erhoben.

Hinweis:
Dieser Einkommensrechner ist unverbindlich und ersetzt nicht das amtliche Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines.